Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Eventequipment über die Website eventvermietung-hamburg.de

Vermieter / Anbieter:

nios digital UG (haftungsbeschränkt)

Haderslebener Str. 2

22049 Hamburg

Telefon: +49 159 01241980

E-Mail: info@nios.digital

Web: https://eventvermietung-hamburg.de

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 186579

Geschäftsführer: Felix Gudowius

USt-IdNr.: DE368264501

Steuernummer: 45/747/02254

– nachfolgend „nios“ oder „Vermieter“ genannt –

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Eventequipment und sonstigem Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstände“), die zwischen der nios digital UG (haftungsbeschränkt) und dem Mieter über die Website eventvermietung-hamburg.de, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort geschlossen werden.

(2) Diese AGB sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen nios und dem Mieter. Mit Abschluss des Mietvertrages – sei es online, schriftlich, per E-Mail oder mündlich – erkennt der Mieter diese AGB ausdrücklich an. Sie ersetzen jeden gesonderten schriftlichen Mietvertrag und gelten unmittelbar und ausschließlich.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, nios stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(5) Das Mietangebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Die Vermietung an Minderjährige ist ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsschluss, Angebot, Reservierung

(1) Die Darstellung der Mietgegenstände auf eventvermietung-hamburg.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Mietanfrage dar.

(2) Der Mieter kann über das Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage stellen. nios übermittelt dem Mieter daraufhin ein individuelles Angebot mit Angabe von Mietgegenständen, Mietdauer, Mietpreis und ggf. weiteren Konditionen.

(3) Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter das Angebot schriftlich, per E-Mail oder in Textform bestätigt oder nios eine verbindliche Auftragsbestätigung erteilt. Eine vom Mieter geleistete Anzahlung oder vollständige Zahlung gilt ebenfalls als Annahme des Angebots.

(4) Die im jeweiligen Angebot genannten Preise, Mietzeiträume und Leistungen sind verbindlicher Vertragsinhalt und haben Vorrang vor allgemeinen Angaben auf der Website.

(5) nios behält sich vor, Mietanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Identitätsnachweis, Vermietvoraussetzungen

(1) Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige, geschäftsfähige Personen sowie an Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

(2) Bei Abholung bzw. Übergabe ist ein gültiger deutscher Personalausweis oder ein internationaler Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis vorzulegen. nios nimmt das Ausweisdokument ausschließlich zur Sichtprüfung entgegen und gleicht Name, Anschrift und Geburtsdatum mit den bei der Buchung angegebenen Daten ab. Eine Erfassung oder Speicherung der Seriennummer des Personalausweises erfolgt nicht (§ 20 Abs. 2 PAuswG). Eine Kopie des Ausweises wird nicht angefertigt.

(3) Bei Unternehmen ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbarer Nachweis der Vertretungsberechtigung vorzulegen.

(4) nios ist berechtigt, die Vermietung bei fehlendem oder unzureichendem Identitätsnachweis ohne Angabe weiterer Gründe zu verweigern.

§ 4 Mietpreis, Zahlungsbedingungen, Kaution

(1) Der Mietpreis ergibt sich aus dem jeweils gültigen Angebot. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) verstehen sich alle auf eventvermietung-hamburg.de angegebenen Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Die Zahlung erfolgt – sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart – vollständig im Voraus per Überweisung vor Übergabe der Mietgegenstände. Alternativ kann bei Abholung in bar oder per EC-/Kreditkarte gezahlt werden, sofern nios dies ausdrücklich anbietet.

(3) nios ist berechtigt, vor Übergabe der Mietgegenstände eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird im jeweiligen Angebot festgelegt und bemisst sich am Neuwert der Mietgegenstände. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet. nios ist berechtigt, etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis (insbesondere für Schäden, Reinigung, verspätete Rückgabe) mit der Kaution zu verrechnen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist nios berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§§ 288, 247 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Mietdauer, Übergabe, Rückgabe

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sie beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit der vereinbarten Rückgabe an nios.

(2) Die Mietgegenstände werden am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit übergeben. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen. Der Mieter hat das Recht, bei einer Funktionsprüfung anwesend zu sein.

(3) Eventuelle Mängel sind bei Übergabe in einer Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, dass Schäden bereits vor Übergabe vorhanden gewesen seien, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Erfolgt die Übergabe ohne Beanstandung, gilt die Mietsache als mangelfrei und vollständig übergeben.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat – abgesehen von üblichen Gebrauchsspuren.

(5) Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zu einer Reduzierung der Mietgebühr.

(6) Wird die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erhebt nios eine Mahngebühr in Höhe eines weiteren Einsatztages pro angefangenem Tag der Verspätung. Darüber hinaus haftet der Mieter für sämtliche Schäden, die nios durch die verspätete Rückgabe entstehen (insbesondere Einnahmeausfälle durch Nichtverfügbarkeit für Folgemietverträge). Wird die Mietsache auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zurückgegeben, behält sich nios rechtliche Schritte sowie eine Strafanzeige wegen Unterschlagung ausdrücklich vor.

§ 6 Übergabe, Abholung, Gefahrübergang

(1) Die Mietgegenstände werden ausschließlich zur Selbstabholung und Selbstrücklieferung am Sitz der nios digital UG (haftungsbeschränkt) in Hamburg bereitgestellt. Ein Versand der Mietgegenstände erfolgt nicht.

(2) Abholung und Rückgabe erfolgen zu den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeiten. Der genaue Ort sowie der Übergabezeitpunkt werden dem Mieter vorab mitgeteilt.

(3) Bei Selbstabholung und Selbstrücklieferung trägt der Mieter ab Übernahme bis zur vollständigen Rückgabe die volle Gefahr der Mietsache, insbesondere für Verlust, Diebstahl, Beschädigung sowie Feuer- und Wasserschäden.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Mietgegenstände auf den Mieter über.

§ 7 Pflichten des Mieters, Nutzung der Mietsache

(1) Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und sie vor Beschädigung, Überhitzung, Feuchtigkeit sowie unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich zu dem im Angebot vereinbarten Zweck und innerhalb der geltenden gesetzlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften (z. B. VDE, DGUV, Versammlungsstättenverordnung) eingesetzt werden.

(3) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Mietgegenstände ordnungsgemäß bedient und betrieben werden. Eine Einweisung in die Bedienung der Geräte durch nios findet grundsätzlich nicht statt. Der Mieter bestätigt mit Übernahme, mit der Bedienung der Geräte vertraut zu sein bzw. sich eigenständig einzuarbeiten.

(4) Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen, Justierungen, Umbauten oder Reparaturen an den Mietgegenständen vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von nios vor. Ausgenommen hiervon ist die bestimmungsgemäße Bedienung der Geräte.

(5) Die Mietgegenstände dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von nios weder weitervermietet noch Dritten überlassen, verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.

(6) Die gemieteten Gegenstände bleiben während der gesamten Mietzeit unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Mieter nios unverzüglich schriftlich zu informieren.

(7) Stellt der Mieter während des Betriebs einen Fehler oder Defekt fest, ist er verpflichtet, nios unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen. Eigenmächtige Reparaturversuche sind untersagt.

§ 8 Haftung des Mieters, Versicherung

(1) Der Mieter haftet für die von ihm angemieteten Gegenstände ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe an nios uneingeschränkt, insbesondere für Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigungen, Vandalismus, Fehlbedienung, Diebstahl und Verlust.

(2) Die Mietgegenstände sind während der Mietzeit nicht durch nios versichert. nios empfiehlt dem Mieter, insbesondere bei Veranstaltungen und hochwertigen Mietgegenständen, auf eigene Kosten für einen ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Veranstalterhaftpflicht, Elektronik- oder Veranstaltungstechnik-Versicherung) zu sorgen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung besteht nicht; die Haftung des Mieters nach Absatz 1 bleibt davon unberührt.

(3) Im Schadens-, Verlust- oder Diebstahlsfall haftet der Mieter für die entstehenden Reparaturkosten bzw. — bei Totalverlust oder wirtschaftlichem Totalschaden — für die Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen Geräts desselben Modells oder eines vergleichbaren Nachfolgemodells. Bei der Bemessung der Wiederbeschaffungskosten wird ein angemessener Abzug „neu für alt" vorgenommen, der das Alter und den technischen Zustand des beschädigten bzw. abhanden gekommenen Mietgegenstands zum Zeitpunkt des Schadensfalls berücksichtigt.

(4) Entstandene Schäden sind von nios innerhalb eines Monats nach Rückgabe der Mietsache geltend zu machen. nios trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden und vom Mieter zu vertreten ist.

(5) Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben (z. B. Rauchspuren, Getränkerückstände, Sand, Staub, Fett), hat der Mieter die entstehenden Reinigungskosten zu tragen. nios ist berechtigt, die Reinigungskosten pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen.

(6) Im Falle von Diebstahl oder Vandalismus ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und nios eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.

(7) Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Mieters.

§ 9 Haftung des Vermieters

(1) nios haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von nios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet nios auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung von nios ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet nios nicht für:

  • a) entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden sowie Folgeschäden des Mieters;
  • b) Schäden, die durch den Ausfall oder die Nichtfunktion von Geräten während der Mietzeit entstehen;
  • c) Sach- und Personenschäden, die aus dem Gebrauch der Mietgegenstände durch den Mieter oder Dritte resultieren.

(4) Die Haftung von nios bei Nichtfunktion eines einzelnen Gerätes ist auf maximal den vereinbarten Mietpreis dieses Gerätes begrenzt. Führt der Mangel zum Ausfall einer kompletten Anlage, erhöht sich die Haftung auf maximal den Gesamtmietpreis des betroffenen Auftrags. Ansprüche, die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 2 bis 4 gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass die aktuellen und notwendigen Sicherheitsvorschriften bei Auf- und Abbau sowie während des Betriebs eingehalten werden. Für Schäden durch Nichtbeachtung haftet ausschließlich der Mieter.

§ 10 Stornierung, Rücktritt

(1) Der Mieter kann den Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit gegen Zahlung folgender Stornopauschalen stornieren:

  • a) bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Nettomietpreises;
  • b) 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Nettomietpreises;
  • c) 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Nettomietpreises;
  • d) ab dem Vortag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme: 100 % des Nettomietpreises.

(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass nios kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. nios bleibt die Geltendmachung eines höheren, konkret nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

(3) nios ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Mieter mit der Zahlung in Verzug gerät, die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, an Dritte überlässt oder trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. In diesem Fall sind die Mietgegenstände unverzüglich an nios herauszugeben.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.

(2) Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Sachen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da die Vermietung von Veranstaltungstechnik stets zu einem konkret vereinbarten Termin bzw. Zeitraum erfolgt, ist das Widerrufsrecht bei Mietverträgen über eventvermietung-hamburg.de ausgeschlossen.

(3) Auf eine abweichende, für den Verbraucher ggf. bestehende Widerrufsmöglichkeit wird im Einzelfall vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder sonstige, von nios nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Lieferengpässe) unmöglich oder unzumutbar erschwert, ist nios von der Leistungspflicht für die Dauer der Beeinträchtigung befreit.

(2) Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, soweit noch keine Leistung erbracht wurde. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen in diesen Fällen nicht.

§ 13 Eigentumsvorbehalt, Schutzrechte

(1) Die Mietgegenstände bleiben uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum der nios digital UG (haftungsbeschränkt). Eine Übereignung erfolgt auch nach Ende der Mietzeit nicht.

(2) Der Mieter darf die Mietgegenstände nicht mit Eigentumskennzeichnungen, Aufklebern oder sonstigen Markierungen versehen, die das Eigentum von nios beeinträchtigen könnten.

§ 14 Datenschutz

(1) nios erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters (insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Ausweisnummer) ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).

(2) Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf eventvermietung-hamburg.de.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Mietvertrag ist der Sitz der nios digital UG (haftungsbeschränkt) in Hamburg.

(2) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag Hamburg. nios ist berechtigt, den Mieter auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche im Rahmen des Mietverhältnisses abgegebene Erklärungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. nios ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(6) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

nios digital UG (haftungsbeschränkt)

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